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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Kunden (im Folgenden auch „Kunde“ oder „Auftraggeber“) und Horizon Records, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. Die Angebote von Horizon Records richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html

1.2 Vertragspartner ist 
Horizon Records Inh. Dominik Gutmann
Mevissenstraße 62B
47803 Krefeld
Deutschland 

Tel.: 0176 473 29 304
E-Mail: kontakt@horizonrecords.de 

Steuernummer: 115/5060/1205

 

2. Datenschutz

 

Das Medienproduktionsunternehmen Horizon Records benötigt zum Zwecke der Vertragsdurchführung die personenbezogenen Daten des Kunden. Diese müssen beim Vertragsabschluss übermittelt werden. Die Daten dienen lediglich für die interne Verwaltung (Rechnungsanschrift, Auslieferung, etc.). Sie werden selbstverständlich vertraulich gemäß dem Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Zu den erhobenen und gespeicherten Daten gehören Name und Anschrift des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten korrekt anzugeben. Weitere Daten können freiwillig angegeben werden. Hierzu zählen z.B. Künstlername, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Telefonnummern, E-Mail, Homepage, Bankverbindung, Angaben zu besonderen Fähigkeiten (Fremdsprachen, Tanz, Gesang, Instrumente, …), Angaben zu Einsatzbereichen, Angaben zur Mobilität (Führerschenklasse, eigenes Fahrzeug, Bahncard, …), Umsatzsteuerpflicht, GVL-Mitgliedschaft und Referenzen.

 

Selbstverständlich ist der Kunde berechtigt, der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken durch Horizon Records nach Auftragsfertigstellung schriftlich zu widersprechen.

Alle Kundenaufträge (Daten, Aufnahmen, etc.) werden für Nachbestellungen o.ä. archiviert, stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

3. Angebote & Preise

 

3.1 Es gelten ausschließlich die in den Räumlichkeiten und auf der Webseite angegebenen Preise (Änderungen vorbehalten).

Sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, ist Horizon Records längstens 14 Wochentage an ein schriftliches Angebot gebunden. Der Lauf dieser Frist beginnt an dem Tag, der auf dem schriftl. Angebot als Datum angegeben ist.

 

3.2 Horizon Records ist bemüht, die Preise in Angeboten und Vorkalkulationen einzuhalten. Der Kunde hat für etwaige Änderungswünsche, die vom vertraglich bestimmten Umfang abweichen, den entstehenden Aufwand zu übernehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.

 

4. Produktionstermin

 

Horizon Records versucht stets, den Produktionstermin gemäß den Kundenangaben festzulegen, müssen jedoch Rücksicht auf bereits laufende interne Produktionen o.ä. nehmen.

Der Aufnahmetermin wird in Absprache beider Parteien schriftlich vereinbart und ist danach bindend. Bei unabgemeldetem Nichterscheinen des Kunden am gebuchten Aufnahmetag, ist selbstverständlich die volle Höhe der gebuchten Dienstleistung durch den Kunden zu bezahlen, auch wenn diese in einem solchen Fall nicht beansprucht wurde. Bei rechtzeitiger Abmeldung (min. 24 Stunden vor dem Dienstleistungstermin) wird ein neuer Termin vereinbart und es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

5. Auftrag

 

5.1 Sofern es zu einem Auftrag zwischen dem Kunden und Hoizon Records kommt, wird die zu erbringende Leistung im Vorfeld schriftlich festgelegt und ist danach für beide Parteien bindend. Abweichungen und Ergänzungen hiervon bedürfen schriftlicher Zusatzvereinbarungen, die nach den aktuellen Preisen der zusätzlichen Leistungen vergütet werden (sofern nicht anders vereinbart).

 

5.2 Die Produzenten von Horizon Records entscheiden während eines Auftrags über Einsatz und Verwendungszweck der studioeigenen Gerätschaften und der Einrichtung.

Während eines Auftrags ist der Kunde verpflichtet, sich in den Räumlichkeiten von Horizon records, oder am externen Aufnahmeort angemessen zu benehmen und das Equipment sachgerecht zu behandeln. In begründeten Einzelfällen behält Horizon Records vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Die bis dahin erbrachte Leistungen ist durch den Kunden abzugelten.

 

5.3 Sofern externe Aufnahmen von der Witterung abhängig sind, ist der Auftraggeber frühzeitig im Vorfeld dazu verpflichtet, Horizon Records eine witterungsunabhängige Location als Ausweichmöglichkeit anzubieten. Ist dies nicht der Fall, behält sich Horizon Records vor, bei schlechten Witterungsverhältnissen zum Schutz aller Personen und des Equipments den Auftrag kurzfristig abzusagen. Die bis dahin erbrachte Leistung ist ebenfalls durch den Kunden abzugelten und es besteht kein Recht auf einen eventuell entstandenen Schadensersatzanspruch für den Kunden.

 

6. Haftung für Schäden

 

6.1 Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden in den Räumen von Horizon Records. Dies gilt ebenfalls für Schäden, die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische oder andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.

 

6.2 Das Equipment von Horizon Records darf, außer mit ausdrücklicher Genehmigung, nur von den Produzenten selbst bedient werden.

 

7. Release

7.1 Die Mitgliedschaften beinhalten nicht den Release (die Veröffentlichung) der Produktionen. 
Nach Fertigstellung der Produktionen ist der Kunde dazu berechtigt, diese über alle Plattformen (mit Ausnahme pornografischer-, oder verbotener Plattformen) zu veröffentlichen. 

Horizon Records ist bei jeder Veröffentlichung wie folgt zu erwähnen: 

Spotify, iTunes, Apple Music, Amazon Music o.Ä.:

Mitwirkender Künstler / Produzent: Horizon Records

Youtube:

Record, Mix, Master, Video, Artwork (die zutreffenden Punkte sind zu erwähnen: Horizon Records
(Instagram-Link)
(Webseiten-Link – www.horizonrecords.de)

Social-Media-Plattformen: 

Hier ist Horizon Records als Content Creator anzugeben, sofern der gepostete Content von Horizon Records erstellt wurde. Bei Instagram-Storys wird Horizon Records lediglich markiert. 

7.2 Horizon Records behält sich das Recht vor, die Nennung zu untersagen.

8. Audio

8.1 Die Produktionen der Audioaufnahmen finden im Horizon Records Tonstudio statt. Die Instrumentals lädt der Künstler in seinen OneDrive Ordner, oder produziert diese in Form von Instrumentenaufnahmen bei der oben gewählten Produktion.

 

8.2 Die Produktions- und Besprechungstermine müssen von beiden Parteien eingehalten werden. Sollte eine unvorhergesehene Situation das Einhalten verhindern, ist die jeweils andere Partei umgehend schriftlich zu informieren. Der Künstler hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass Horizon Records qualitativ einwandfreie Aufnahmen herstellen kann.

 

8.3 Die Masterversion wird im Einvernehmen bestimmt. Die Letztentscheidung obliegt dem Künstler. Nach der Aufnahme wird das Projekt gemixt und gemastert. Horizon Records fertigt bis zu drei Korrekturversionen kostenfrei an. Ab der vierten Version fallen Gebühren in Höhe von 30,00 € pro Version an. 

8.4 Der Künstler gestattet Horizon Records die Aufnahmen zu bearbeiten, zu verändern, zu mixen, zu mastern und zu kürzen. 

8.5 Der Künstler gestattet Horizon Records die Produktion als Referenz auf der eigenen Webseite vollständig, sowie in Form eines kurzen Hörbeispiels zu verwenden.

9. Visual

9.1 Die Produktionen der Foto- und / oder Filmaufnahmen finden zum vereinbarten Datum an den abgesprochenen Locations statt. Der Austausch der fertigen Aufnahmen findet über den Ordner des Künstlers im Horizon Records OneDrive statt.

 

9.2 Die Produktions- und Besprechungstermine müssen von beiden Parteien eingehalten werden. Sollte eine unvorhergesehene Situation das Einhalten verhindern, ist die jeweils andere Partei umgehend schriftlich zu informieren. Der Künstler hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass Horizon Records qualitativ einwandfreie Aufnahmen herstellen kann.

 

9.3 Die Masterversion wird im Einvernehmen bestimmt. Die Letztentscheidung obliegt dem Künstler. Nach der Aufnahme wird das Projekt bearbeitet und geschnitten Horizon Records fertigt bis zu drei Korrekturversionen kostenfrei an. Ab der vierten Version fallen Gebühren in Höhe von 50,00 € pro Version an. 

 

9.4 Der Künstler gestattet Horizon Records die Aufnahmen zu bearbeiten, zu verändern und zu kürzen. 

 

9.5 Der Künstler gestattet Horizon Records die Produktion als Referenz auf der eigenen Webseite vollständig, sowie in Form einer kurzen Beispielaufnahme bereitzustellen.

 

9.6 Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§ 15 des Urheberrechtsgesetzes).

 

9.7 Gemäß § 34 des Urheberschutzgesetzes, überträgt der Produzent dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen an dem Film.

 

  • Das exklusive Recht alle erstellten, visuellen Erzeugnisse, zeitlich unbeschränkt zu nutzen.

  • Das Nutzungsrecht gilt räumlich unbeschränkt.

  • Das Nutzungsrecht umfasst:

Das Senderecht unabhängig von der Art des technischen Verfahrens, das Recht der öffentlichen Aufführung, einschließlich der Aufführung in Kinos, auf Filmfestivals, das Messerecht, closed circuit Aufführungen in Flugzeugen, Schiffen, Hotels, und das Zurverfügungstellungsrecht (z.B. Video on Demand, Near on Demand, kabellos oder kabelgebunden, Onlinerechte).

  •   Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind vom Vertrag nicht erfasst.

  •   Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und das Restmaterial, drei Jahre beim Produzenten.

 

9.8 Anfallende Kosten für eine zu mietende Location, sowie Fahrt-, Darsteller- und Requisitenkosten, trägt der Kunde selbst.

 

10. Leistungszeitraum 

 

10.1 Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Horizon Records ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.

Die Auftragszeit oder Lieferung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass Horizon Records selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit von Ware oder Kundenangaben nicht zu vertreten hat. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zum angegebenen Lieferzeitpunkt wird der Kunde umgehend unterrichtet.

 

10.2 Horizon Records behält sich vor, Termine wegen zeitlicher Engpässe, Krankheit oder technischer Wartung zu stornieren, oder zu verschieben. Hat der Kunde zu Vertragsbeginn ein terminliches Limit für die Fertigstellung der verschobenen Arbeit genannt, steht ihm in beiden Fällen zu, die Produktionen mit Verrechnung der bis dahin geleisteten Arbeiten abzubrechen.

Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

 

Nachträgliche Änderungen am Vertrag können u.U. zu einer Verlängerung der Produktionszeit führen.

 

11. Zahlung

 

11.1 Der Kunde ist vollkommen für die Bezahlung verantwortlich.

Horizon Records erkennt Barzahlungen am Aufnahmetag, sowie Überweisung auf das auf der Rechnung genannte Konto als Zahlungsmöglichkeit an.

 

Ebenfalls werden Zahlungen anerkannt, die über die Webseite von Horizon Records getätigt werden. Die Zahlungsmethode ist hier beim Abschluss der Buchung zu tätigen.

 

11.2 Die Vergütung setzt sich ohne andere schriftliche Vereinbarung nach den in den Räumlichkeiten von Horizon Records und auf der Webseite angegebenen Preisen zusammen und wird in einer Rechnung zusammengefasst, welche dem Kunden vor dem Produktionstermin per E-Mail ausgehändigt wird.

Die Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Wochentagen schriftlich widersprochen wird.

 

11.3 Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich binnen 14 Wochentagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und vom Auftraggeber zu zahlen (sofern nicht anders vereinbart).

Erst nach Geldeingang ist die Aushändigung der Master-Produktionen möglich.

Bei Zahlungsverzug, oder Eintreten einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist Horizon Records berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt.

Ein Aufschlag mit Mahngebühr ist bei Zahlungsverzug möglich.

 

11.4 Bei Produktionen, dessen Rechnungsbetrag 300,00 € nicht übersteigen, ist die komplette Summe vorab zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Übersteigt der Rechnungsbetrag 300,00 €, werden vor dem Produktionstermin 30% als Anzahlung in Rechnung gestellt. Der Restbetrag ist binnen 14 Tagen nach Produktion zu leisten. 

11.5 Sämtliche Preise verstehen sich gemäß §19 UStG als Umsatzsteuerfreie Leistungen.

 

11.6 Je nach Auftrag kann es vorkommen, dass der Kunde seine Produktion als Demo-Version erhält. Sofern der Rechnungsbetrag noch nicht vollständig beglichen ist, ist die Veröffentlichung und die Verwendung der Produktionen für den Kunden untersagt.

 

11.7 Für außerhalb der Geschäftszeiten getätigte Produktionen kann Horizon Records Überstundensätze in Höhe von 50% (Mo-Sa von 20:00 bis 00:00 Uhr), oder 100% (Mo-Sa von 00:00 bis 09:00 Uhr, sowie So von 00:00 bis 24:00 Uhr) zusätzlich zum Rechnungsbetrag berechnen.

Dies wird dem Kunden jedoch vorab mitgeteilt, sodass der Kunde seinen Produktionstermin anpassen kann. 

 

12. Auslieferung der Produktionen

 

12.1 Die Auslieferung der Master-Produktionen erfolgt über Microsoft OneDrive. Der Kunde erhält einen Link per E-Mail. Über diesen Link hat der Kunde Zugriff auf seinen eigenen OneDrive Ordner im Horizon Records Account. Horizon Records sichert dem Kunden zu, dass lediglich die Produzenten und für die Produktion notwendige Partner auf den Ordner Zugriff erhalten.

 

12.2 Frühestens drei Monate nach Auslieferung der Produktion kann Horizon Records den Ordner archivieren. Der Kunde hat somit keinen Zugriff mehr. Die Master-Produktionen werden von Horizon Records jedoch zehn Jahre archiviert. Der Kunde kann somit jederzeit einen neuen Link anfordern.

 

12.3 Horizon Records haftet nicht für Fehler, Datenlecks, oder Sonstige Punkte, die durch Microsoft oder Dritte entstehen.  

 

13. Urheberrechte

 

13.1 Horizon Records behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Während des Auftrags dürfen sämtliche Produktionen und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen zu Anderen, als zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, nicht genutzt werden und nicht für unbefugte Dritte zugänglich gemacht werden. 

Eine nicht vereinbarte Nutzung der Produktionen und Produktionsunterlagen von Horizon Records darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Horizon Records nicht vorgenommen werden.

 

13.2 Erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes werden dem Kunden die Nutzungsrechte an der eigenen Aufnahme eingeräumt. Bei Musikkompositionen (Instrumentals & Texten), die der Kunde von Horizon Records anfertigen lässt, werden die Nutzungsrechte gesondert mit Lizenzen verrechnet und sind in der Regel zeitlich, örtlich und medial begrenzt. 

 

Der Kunde ist verpflichtet, Horizon Records jeden weiteren Einsatz außerhalb der erworbenen Lizenz zu melden und die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Verstößt der Kunde gegen die aktuelle Lizenz, so ist Horizon Records automatisch dazu berechtigt, eine Rechnung in Höhe der passenden Lizenz auszustellen. 

 

Die Lizenzen und Inhalte können jederzeit vom Kunden angefragt und auf der Webseite nachgelesen werden. 

 

13.3 Mit einem Auftrag zur Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Tonträgern erklärt der Kunde automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu vervielfältigenden Material besitzt bzw. die Kopien oder Bearbeitungen unter Berücksichtigung geltender Urheber- und Leistungsschutzrechte in Auftrag gegeben werden.

 

13.4 Bei Coverversionen hält sich Horizon Records an die Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheber (Komponist, Texter, Verlag und Veröffentlichungsjahr) werden in Bezug auf die Aufnahme genannt. Alle Rechte liegen weiterhin beim Urheber.  

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht desjenigen EU-Mitgliedsstaates entgegensteht, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam und der restliche Teil wirksam ist.

16. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und § 36 VSBG

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Horizon Records nicht verpflichtet. Horizon Records nimmt an Streitbeilegungsverfahren nicht teil.

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